Hinweise
Bei der Aufstellung und Befüllung von Abfallcontainern bitten wir Sie, die folgenden Hinweise zu beachten, um Probleme zu vermeiden.
Aufstellung von Containern auf öffentlichem Grund
Sollte der Container nicht auf Ihrem eigenen Grundstück abgestellt werden können, sondern auf öffentlichen Grund (Parkplätzen, Straßen, Gehwegen), benötigen Sie für diesen Stellplatz eine schriftliche Genehmigung der Meldeabteilung Ihres zuständigen Ordnungsamtes. Diese Genehmigung ist zum Teil kostenpflichtig. Bitte setzen sie sich mit Ihrem zuständigen Ordnungsamt in Verbindung.
Aufstellen von Containern auf Ihrem Grundstück
Wenn wir einen Container auf Ihrem Grundstück aufstellen sollen, bitten wir Sie folgende Hinweise zu beachten:
Der Container wird von einem LKW geliefert, der ca. 2,50 m breit ist, d.h. Ihre Einfahrt muss mindestens eine Breite von 3 m aufweisen. Des Weiteren muss der LKW ausreichend Platz haben, um in Ihre Einfahrt zurücksetzen zu können. Dafür sind bei schmalen Einfahrten mindestens 6,00 m Straßenbreite vor der Einfahrt erforderlich. Bitte sprechen Sie diesen Punkt gegebenenfalls bei der Containerbestellung an.
Der Container wird nach hinten vom LKW abgesetzt, d.h. zur LKW-Länge von 6,00 m – 10,00 m müssen Sie die Containerlänge für den optimalen Standplatz hinzufügen.
Der Containerstandplatz benötigt eine LKW-taugliche Zufahrt und zum Abstellen einen festen Untergrund. Gehwegplatten sind nicht geeignet. Mulden lassen sich vorsichtiger Absetzen als Abrollcontainer. Bitte bedenken Sie, ein 10 cbm Container befüllt mit Boden wiegt ca. 15 Tonnen. Noch einmal soviel wiegt der LKW, der den Container abholt. Zufahrt und Aufstellplatz müssen also zum Befahren mit Lkw geeignet sein. Nicht befestigte Zufahrtswege und Aufstellplätze sind nur dann geeignet, wenn der Untergrund in anderer geeigneter Weise für das Befahren mit schweren Lkw vorbereitet ist.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, einen geeigneten Stellplatz für den oder die Behälter bereitzustellen und für die gefahrlose Befahrbarkeit der Zufahrtswege zum Stellplatz zu sorgen.
Befüllung des Containers
Bitte füllen Sie nur die vereinbarten Abfälle in den Container. Eine genaue Abfalldefinition finden Sie in unserer
Abfallfibel. Wird der Container nicht ganz voll, so berechnen wir Ihnen selbstverständlich nur den tatsächlichen Inhalt.